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Assekuranz

Assekuranz – Definition

Assekuranz ist ein anderes Wort für eine Versicherung. Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Dabei übernimmt der Versicherer die Pflicht, dem Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt, zum Beispiel indem ein versicherter Gegenstand beschädigt wird. Der Versicherungsnehmer bezahlt dafür eine Prämie, die abhängig ist von der Wahrscheinlichkeit und dem vermuteten Umfang des versicherten Schadenereignisses. Durch die Assekuranz werden Risiken auf die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer verteilt. Die Assekuranz nimmt über die Versicherungsprämien Beträge ein, von denen sie bei einem Schadenereignisses einen Teil dem betroffenen Versicherungsnehmer zahlt. Assekuranzen können unterschiedliche Risiken abdecken, etwa Krankheit, Unfall und Rechtsstreitigkeiten.

Prinzipien der Assekuranz

Es gibt zwei Prinzipien, nach denen Assekuranzen die Deckung der Kosten sichern. Das Prinzip der Kapitaldeckung ist bei privatwirtschaftlichen Versicherungen üblich, das Umlageprinzip bei gesetzlichen Versicherungen. Bei der Kapitaldeckung werden die eingenommenen Versicherungsprämien am Kapitalmarkt angelegt.
Beim Umlageprinzip werden die eingezahlten Beiträge dagegen schon nach kurzer Zeit bezugsberechtigte Versicherte wieder abgegeben.