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Abtretung

Definition Abtretung

Der Begriff Abtretung bezeichnet eine vertragsrechtliche Option, die jeder Versicherungsnehmer bei einer Vielzahl von Versicherungssparten in Anspruch nehmen kann. Die Abtretung führt dazu, dass die Versicherung in gewohntem Maße fortgeführt wird und somit für den Versicherungsnehmer auch beitragspflichtig bleibt, die mit dem Vertrag einhergehenden Rechte und Ansprüche jedoch an eine dritte Person weitergegeben werden.

Abtretung von Versicherungsleistungen

Vor allem im modernen Kreditwesen findet die Abtretung einen häufigen Einsatz, vor allem zur Finanzierung von Bauvorhaben. Im Falle einer vorliegenden Kapitallebensversicherung wird diese nicht selten an eine Bank oder einen Kreditgeber abgetreten, sofern es zwischen diesem und dem Versicherungsnehmer zu einem Hypothekenkredit kommt. Die Lebensversicherung dient in diesem Fall als Sicherheit für den aufgenommenen Kredit, die erst wieder nach Ableisten der letzten Tilgungsrate den Versicherungsnehmer begünstigt. Sollte eine Abtretung von beiden Seiten einvernehmlich beschlossen werden, ist dies dem Versicherer anzuzeigen.