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Ablehnung

Ablehnung im Versicherungswesen

Jede Versicherung hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungsschutz abzulehnen. Gerade private Krankenkassen haben zum Beispiel die Möglichkeit, einen Antrag abzulehnen, wenn der Antragsteller aufgrund der durchgeführten “Gesundheitsprüfung” als “unversicherbares Risiko” eingestuft wird.
Der Versicherungsnehmer hat hingegen das Recht, bei einer Beitragserhöhung den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung zu kündigen.

Ablehnung im Finanzwesen

Kreditinstitute sind zur Ablehnung von Anträgen u. a. dann berechtigt, wenn der Kunde absichtlich falsche Angaben macht. Vor allem ein negativer Eintrag in die Schufa oder ein nicht regelmäßiges Einkommen (Gehalt) sind häufig ein Grund für die Ablehnung eines Kredites.
Es gibt mehrere Gründe dafür, wenn eine Bank die Einrichtung eines Kontos ablehnt.
Zur Ablehnung kann es u. a. kommen, wenn die Bank befürchtet, dass die Kontoführungsgebühren nicht regelmäßig gezahlt werden.
Auch ein möglicher Missbrauch der Bankleistungen oder ein Bruch von vertraglichen Vereinbarungen kann zur Ablehnung eines Kontos führen.