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Antrag / Annahme

Der Antrag

Antrag / Annahme ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Abhängig von den Angaben des Antragssteller, welche dieser im Antragsformular gibt, entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag annimmt und den im Formular angegebenen Versicherungsschutz gewährt.
Wird ein Antrag auf Schutz durch eine Versicherung gestellt, ist der Antragssteller je nach Versicherungssparte zwei bis sechs Wochen an diesen gebunden, insofern ihm bei der Stellung des Antrages die Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation ausgehändigt wurde.

Die Annahme

Hat das Versicherungsunternehmen den gestellten Antrag geprüft, folgt üblicherweise die Annahme dessen innerhalb der Bindefrist. So erklärt sich auch der Ausdruck Antrag / Annahme. Der Versicherungsvertrag gilt dann als geschlossen.
Der Versicherer kann den Antrag allerdings auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Vertragsschluss kommt somit nicht zustande.

Der Versicherungsgesellschaft steht offen, dem Antragssteller ein anderes Angebot zu machen, z.B. die Übernahme des Versicherungsschutzes zu einer höheren Prämie als beantragt oder das Angebot des Versicherungsschutzes mit diversen Auflagen.