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Ablehnungsdiagnose

Private Krankenzusatzversicherungen und Ablehnungsdiagnose

Im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung gibt es gewisse Erkrankungen, die aus versicherungstechnischer und medizinischer Sicht nicht zu versichern sind. Diese werden als Ablehnungsdiagnosen bezeichnet. Ein Krankenversicherungsantrag wird aus diesem Grunde abgelehnt.
Unter diesen Diagnosen und Vorerkrankungen findet man unter anderem Alkoholabhängigkeit, senile Demenz oder auch Gehirnerweichung (Enzephalomalazie).
Ein Nachschlagewerk führt alle Ablehnungsdiagnosen auf.

Ablehnungsdiagnosen und Recht

Die privaten Krankenzusatzversicherungen schützen sich mit diesem Mechanismus davor, zu hohe Kosten im Vergleich zu den von allen Versicherten zu zahlenden Beiträgen begleichen zu müssen.
Die Versicherungen bestehen deshalb darauf, dass die Gesundheitsangaben im Antrag von den zukünftigen Versicherten unterschrieben werden, da deren Richtigkeit und Vollständigkeit deren Verantwortung unterliegen. Unter anderem ist der Antragssteller verpflichtet, wenn sich während der Antragstellung eine Änderung seines Gesundheitszustand ergeben hat, den Versicherer davon in Kenntnis zu setzen, da sonst eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt. Der Versicherer hat dann das Recht, die Erstattung eines Leistungsfalls zu verweigern und von dem Vertrag zurückzutreten.