Ablehnungsfrist
Pflichtversicherungsgesetz regelt Ablehnungsfristen
Die Ablehnungsfrist ist im Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter geregelt und bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Versicherer über die Annahme oder Ablehnung eines Versicherungsantrages zu entscheiden hat. Der Zeitraum der Ablehnungsfrist in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 14 Tage. Voraussetzung für die Begrenzung auf 14 Tage ist, dass sich der Antrag auf die gesetzliche Mindestdeckungssumme im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung beschränkt. Übersteigt die angestrebte Mindestdeckungssumme die gesetzliche Deckungssumme oder werden zusätzliche Versicherungsoptionen gewählt, verlängert sich die Ablehnungsfrist auf vier Wochen.
Gründe für eine Ablehnung
Lehnt der Versicherer den Antrag innerhalb der Frist nicht ab, gilt dieser als angenommen. Grundsätzlich gilt im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht für Versicherer eine Annahmepflicht. Ausschlusskriterien, die zur Ablehnung eines Vertrages führen können, sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Diese sind beispielsweise falsche Angaben oder arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer. Der Vertrag kann innerhalb der Ablehnungsfrist auch abgelehnt werden, wenn der Versicherungsschutz beim vorigen Versicherer aufgrund nicht bezahlter Versicherungsprämien gekündigt wurde.