Zweitwagen
Einen Zweitwagen versichern
Ein zweites Fahrzeug kann mit einer Zweitwagenversicherung preiswert versichert werden. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch, obligatorisch. Der Zweitwagen kann, auch mit den günstigen Optionen für Zweitwagenversicherungen, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft als der Erstwagen versichert werden. Im Falle einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens bleibt die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens unberührt. Soll zu diesem Zwecke aber die Versicherungsanstalt gewechselt werden, muss dies unbedingt vor dem 30. November, dem Stichtag für Versicherungswechsel, geschehen.
Man unterscheidet genauso wie auch beim Erstwagen zwei Arten der Versicherung: die Vollkasko- und eine Teilkaskoversicherung.
Die Vorteile der Zweitwagenversicherung
Die Zweitwagenversicherung wird häufig gewählt, um Fahranfängern oder Führerscheinneulingen hohe Versicherungsprämien zu ersparen, da der Zweitwagen in den meisten Fällen eine Schadenfreiheitsklasse von 50 Prozent erhalten kann.
Einige Nachlässe werden aber im Allgemeinen nicht auf den Zweitwagen übertragen, insbesondere die Fahrleistung oder das Abstellen in einer Garage.