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Zentralruf

1. Der Zentralruf der Autoversicherer

Der Zentralruf der Autoversicherer wird von der
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG betrieben. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz fungiert er als zentrale Auskunftsstelle für die Geltendmachung von aus Verkehrsunfällen resultierenden Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Er erteilt Auskunft über die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern in Deutschland ermittelt der Zentralruf die zuständigen Schadensregulierer der Versicherung des ausländischen Verkehrsteilnehmers in Deutschland.

2. Konkretes Verfahren

Bei einem Verkehrsunfall kann man den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 – 25 0 26 erreichen. Dabei muss man das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, das Land, in dem der Unfall stattgefunden hat und den Schadenstag nennen. Dann erhält man Auskunft über den Versicherer, bei dem das gegnerische Fahrzeug versichert ist. Damit ist es möglich, die gegnerische Versicherung schneller zu informieren und auch die Schadensregulierung schneller einzuleiten, so dass der Betroffene schneller an sein Geld kommt.