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Zeitwert

Versicherungen erstatten Zeitwert bei Sachschäden

Bei Sachschäden erstatten Versicherungen häufig nur die Reparaturen oder bei einer Neuanschaffung nur einen Teil des Schadens. Ausgangspunkt für die Regulierung der Schadenssumme stellen der Zeitpunkt der Anschaffung sowie der Anschaffungspreis dar. Dem sogenannten Zeitwert einer Sache werden diese beiden Faktoren zugrunde gelegt, abzüglich sämtlicher Wertminderungen bis zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Faktoren, die zur Wertminderung einer Sache führen, sind beispielsweise Alter, Verschleiß, Abnutzung und Gebrauchsspuren.

Schneller Wertverlust mindert Schadenersatzsumme

Bei Gegenständen, die aufgrund rasanter technischer Veränderungen einen schnellen Wertverlust erfahren, zum Beispiel Computer oder Handys, erweisen sich der Zeitwert und infolge dessen auch die Schadensersatzsumme häufig als sehr niedrig. Der Geschädigte kann also nicht mit einer Besserstellung rechnen, vielmehr muss er den Ersatz für die beschädigte Sache aus eigener Tasche finanzieren. Zweifelt der Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Bezug auf die Schadenszahlung an, hat er die Möglichkeit, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.