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Zuständiges Gericht

Zuständiges Gericht

Das zuständige Gericht ist das Gericht, das in einem bestimmten Fall zuständig ist. Die Gerichte sind zunächst nach Ort und Postleitzahl aufgeteilt, zum Beispiel ist für Frankfurt ein anderes Gericht zuständig als für München. Außerdem teilen sich die Gerichte nach Art des Falles auf: Ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften.

Zuständiges Gericht in Bezug auf Versicherungs- und Finanzwesen

Bei Versicherungsstreitigkeiten ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Versicherte seinen Hauptwohnsitz hat, beziehungsweise das Gericht, in dessen Bezirk die zuständige Versicherung ihren Sitz hat. Finanzgerichte wiederum sind eine spezielle Form von Gerichten, die sich auf Finanzstreitigkeiten spezialisiert haben, so zum Beispiel Steuerstreitigkeiten, Klagen gegen Familienkassen, Streitigkeiten in Bezug auf Zollerhebungen. Finanzgerichte fallen unter keine der oben genannten Kategorien. Sie sind nicht als der verlängerte Arm der Finanz- und Steuerämter zu betrachten, sondern beurteilen nur, ob Steuerbescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, rechtmäßig sind. Sie unterliegen ausschließlich dem Gesetz.