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Zahnstaffel/ -begrenzung

Definition der Zahnstaffel/ -begrenzung

Unter der Zahnstaffel/ -begrenzung versteht man einen Höchstbetrag, auf den die Erstattung von Kosten durch Zahnbehandlungen, wie beispielsweise Zahnersatz und Kieferorthopädie, in den ersten Jahren nach dem Eintritt in eine private Krankenversicherung begrenzt ist. Kosten, welche über den Höchstbetrag liegen, müssen vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Höhe und Dauer der jeweiligen Zahnstaffel/ -begrenzung unterscheidet sich je nach Versicherer und dem gewählten Tarif. Manche Versicherungen verzichten auf die Zahnstaffel, wenn der Versicherte einen positiven zahnärztlichen Befundbericht vorlegt. Die Zahnstaffel wird außer Kraft gesetzt, wenn eine zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig wird.

Warum gibt es die Zahnstaffel/ -begrenzung?

Die Zahnstaffel/ -begrenzung existiert hauptsächlich zum Schutz der Versicherungen. Durch sie soll verhindert werden, dass Versicherte kurz nach Eintritt in das Versicherungsverhältnis beispielsweise ihr komplettes Gebiss sanieren lassen, obwohl sie erst seit kurzem Beiträge leisten und somit unverhältnismäßig hohe Kosten für die Versicherung entstehen.