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Zwangsvollstreckungskosten

Zwangsvollstreckung allgemein

Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um einen staatlichen Eingriff zur Sicherung der rechtlichen Ansprüche eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner. Hierbei kommt das staatliche Gewaltmonopol zum tragen. Eine Zwangsvollstreckung kann also nur vom Staat vollzogen werden. Jegliche andere Handlung ist rechtswidrig (außer einige Fälle von Selbsthilfe) und wird Selbstjustiz genannt.

Zwangsvollstreckungskosten

Die Zwangsvollstreckungskosten sind die bei der Zwangsvollstreckung eines Anspruchs anfallenden Kosten. Sie werden in der Regel vom Schuldner getragen. Als Zwangsvollstreckungskosten können in der letzten Instanz auch die Kosten der Verwahrung von Eigentum durch den Gerichtsvollzieher deklariert werden. Wird jemand beispielsweise zur Räumung seiner Wohnung gezwungen und kann diese Person ihr Hab und Gut nicht verwahren, lagert der Gerichtsvollzieher diese bis zu 2 Monate lang ein. Werden die Lagerungskosten nach dieser Frist nicht bezahlt oder die Gegenstände nicht abgeholt, kann der Gerichtsvollzieher diese versteigern und die Lagerungskosten als Zwangvollstreckungskosten einklagen.