Zession
Die Zession
Unter dem Begriff Zession versteht man jene Handlung, bei der Forderungen oder Rechte an einen neuen Eigentümer übertragen werden.
Tritt der Versicherungsnehmer eine Versicherung ab, wird er als Zedent (= der die Forderung abtretende Gläubiger) bezeichnet. Er hat keinerlei Verfügung mehr über seine Rechte, was auch eine Pfändung mittels Exekution ausschließt. Alle Rechte gehen ausnahmslos auf den neuen Eigentümer, den sogenannten Zessionar (= der die Forderung übernehmende, neue Gläubiger), über. Der Zessionar übernimmt letztendlich die Rechte und die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Er hat nun das alleinige Verfügungsrecht und kann den Vertrag kündigen bzw. rückkaufen.
Die Rolle des Versicherungsunternehmens und der Bank bei der Zession
Im Falle einer Zession wird die Versicherung selbst zum Drittschuldner. Liegt eine Finanzierungsbesicherung vor, ist die Bank Zessionar und hat Anspruch auf die Versicherungssumme.
Wird ein Bezugsrecht vereinbart, gilt dieses während der Abtretungsdauer als aufgehoben.