Zulassung
Zulassung zur Börse
Diese wird durch die Geschäftsführung einer ortsansässigen Börse erteilt. Personen, welche eine Zulassung erhalten können, sind Besucher, Teilnehmer am Börsenhandel oder Börsenhändler, welche im Auftrag von Dritten handeln.Zudem erhält nur derjenige eine Zulassung, welcher handelbare Gegenstände für die eigene Rechnung anschafft oder veräußert. Eine weitere Möglichkeit zugelassen zu werden ist die Anschaffung oder Veräußerung im eigenen Namen für fremde Rechnungen , oder Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung zu vermitteln.
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
Wertpapiere erhalten nicht automatisch eine Zulassung, auch sie müssen verschiedene Bedingungen erfüllen. Sie müssen auf andere Personen übertragbar sein. Zudem ist es wichtig das sie gegen andere Wertpapiere der gleichen Kategorie ausgetauscht werden können. Des weiteren ist es unbedingt notwendig, dass sie fair und effizient gehandelt werden können. So müssen sie klar und unzweideutig zu verstehen sein und gleichzeitig komplett öffentlich verfügbar. Zudem muss die Zulassung bei einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut beantragt werden.