Wartezeiten
Was bedeuten Wartezeiten bei Versicherungen?
Unter Wartezeiten versteht man im Versicherungswesen die Zeitspanne zwischen dem Beginn eines Vertrages, ab dem Beiträge gezahlt werden, und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Grundsätzlich werden in diesem Zeitraum von Seiten der Versicherung keine oder nur verkürzte Leistungen erbracht.
Bei Rechtsschutzversicherungen soll so verhindert werden, dass ein Versicherungsnehmer kurz vor Eintritt eines Rechtsschutzfalles eine Police abschließt.
Ähnlich ist der Hintergrund bei privaten Kranken- oder Zusatzversicherungen, bei denen Wartezeiten verhindern sollen, dass ein Versicherter Leistungen für Krankheiten abrechnen will, die ihm schon vor Vertragsabschluss bekannt waren.
In gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es Wartezeiten nur beim Wechsel von einer Klasse ohne Krankengeldanspruch in eine Klasse mit Krankengeldanspruch.
Besondere Bedeutung in der Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Leistungen nur beansprucht werden, wenn der Versicherte eine Wartezeit, auch Mindestversicherungszeit genannt, erfüllt hat. Erst dann steht ihm seine Regelaltersrente zu.
Allgemein beträgt diese Wartezeit fünf Jahre, es gibt jedoch Ausnahmen, die diese Zeit verkürzen, beispielsweise bei Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall.