Vertragstrennung PKV
Sinn und Zweck der Vertragstrennung in der PKV
Alle Mitglieder einer Familie können sich in der privaten Krankenversicherung über den eigentlichen Versicherungsnehmer mitversichern lassen. Wenn die mitversicherten Kinder volljährig geworden sind, besteht für sie die Möglichkeit, auch weiterhin bei ihren Eltern mitversichert zu bleiben, sofern die Eltern bereit sind, auch künftig deren Beiträge zu bezahlen. Sie können sich aber auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder unter Umständen selber über eine private Krankenversicherung absichern. Wenn in dem Fall der Tarif bei der Übernahme durch das volljährige Kind beibehalten werden soll, muss eine Vertragstrennung PKV vereinbart werden. Für die betreffende Person bedeutet die Vertragstrennung PKV lediglich, dass der Tarif in dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zwar beibehalten wird, sie jedoch die Beiträge zukünftig selbst bezahlt.
Vertragstrennung nach Scheidung
Nach einer Scheidung kann, wenn gewünscht, eine Vertragstrennung der PKV erfolgen, bei der beide Versicherte ihre Vertragsteile als eigenständigen Vertrag fortführen können.