Vertragsdauer
Zum Begriff
Die Vertragsdauer bezeichnet die Dauer eines Vertrages. Sie beginnt meist mit der Unterzeichnung eines Vertrages durch alle Vertragspartner und endet zu einem in einem Paragraphen des Vertrages festgelegten Zeitpunkt. Ein Vertrag mit einer Vertragsdauer von 2 Jahren, der am 1.1.2000 unterzeichnet wurde, endet demnach am 31.12.2002.
Kündigungsrecht
In der Regel hat man das Recht einen Vertrag vor dem Ablauf der Vertragsdauer rechtlich zu kündigen. Dabei gilt, dass man kein Recht auf eine oder mehrere Rückerstattung(en) der vor der Kündigung vertraglich erbrachten Leistungen hat. Jedoch sind die Vertragspartner nach einer Kündigung von weiteren, im Vertrag festgelegten Leistungspflichten befreit. Nach einer erfolgreichen Kündigung hat der Vertrag keine rechtliche Gültigkeit mehr. Die Vertragsdauer ist dann vorzeitig beendet und muss nicht abgewartet werden. Wenn die Vertragsdauer abläuft, bedürfen die Vertragspartner keiner Kündigung. Nach Ablauf der Vertragsdauer ist der Vertrag ebenfalls nicht mehr gültig.