Vertrags- und Sachenrechtsschutz
Gewährleistung der Einhaltung von Verträgen
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz dient dazu, Ansprüche aus Verträgen geltend machen zu können oder abzuwehren. Hierbei geht es um Verträge, die Belange des täglichen Lebens betreffen. Der Umfang der Versicherung in den verschiedenen Vertragsarten variiert natürlich. Im Verkehrs-Rechtsschutz bezieht sich der Vertrags- und Sachenrechtsschutz z.B. auf gemietete oder geleaste Fahrzeuge. Das Sachenrecht betrifft u.a. das Eigentumsrecht oder das Nutzungs- und Verwertungsrecht von allgemein beweglichen Dingen.
Schutz für den Versicherungsnehmer
Im Privatbereich bezieht sich der Vertrags- und Sachenrechtsschutz vor allem auf die vielfältigen Differenzen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung in Schadensfällen. Meist geht es dabei um eine Verweigerung der Kostenübernahme durch die Versicherungen. Die betreffenden Bereiche sind z.B. Garantien mit Werk- oder Reparaturverträgen (z.B. wenn ein Gerät trotz mehrmaliger Reparatur defekt bleibt und nicht ersetzt wird), Widerrufsrechte, Kaufverträge, Dienst- und Beförderungsverträge, Reiseverträge oder Darlehensverträge.
Das Vertragsrecht garantiert jedoch keine Kostenübernahme bei Klagen des Versicherungsnehmers gegen seinen Rechtsschutzversicherer.