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Versicherungsfall

Definition Versicherungsfall

Mit dem Begriff Versicherungsfall wird der Sachverhalt bezeichnet, wenn nach einer Schädigung eines Versicherungsnehmers alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Versicherung sich für den entsprechenden Sachverhalt zuständig sieht und somit Versicherungsleistungen zu erwarten sind. Ein Versicherungsfall liegt also stets dann vor, wenn der Versicherte einen Schaden meldet bzw. anderweitige Leistungen aus einem Versicherungsvertrag anfragt und der Versicherer dieser Anfrage zustimmt. Je nach Art des Schadens und der Versicherung ist dabei nicht a priori klar, ob es sich bei einer Anfrage des Versicherten wirklich um einen Versicherungsfall handelt.

Prüfung eines Versicherungsfalls

Sollte es auf Seiten der Versicherung Zweifel daran geben, dass ein vom Versicherten gemeldeter Sachverhalt wirklich ein Versicherungsfall ist und Leistungen des Versicherers nach sich zieht, kann eine Abklärung durch einen Experten des Versicherers dienlich sein. Vor allem bei Schäden in einer Haftpflicht- oder KFZ-Versicherung ist diese Vorgehensweise üblich.