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Teilstationäre Behandlung

Angebot und Definition

Vorwiegend in Tages- oder Nachtkliniken angeboten wird eine teilstationäre Behandlung. Sie umschreibt eine mehrmalige Aufenthaltsdauer in einer Klinik von unter 24 Stunden. Durch die Bundespflegeverordnung wird der Begriff zwar genutzt, jedoch nicht klar definiert. Für die Behandlung des Patienten ist ein stationärer Aufenthalt aus medizinischer Sicht nicht notwendig. Dennoch wird der Patient während dieses Tagesabschnitts in der Klinik in die Versorgung bzw. Verpflegung des Krankenhauses aufgenommen.

Kostenübernahme und Nutzungsbereiche

Wie bei einem (voll-)stationären Aufenthalt des Patienten werden die Leistungen durch die GKV wie PKV erbracht. Ein Krankenhaustagegeld wird allerdings nicht gezahlt. Ambulante Entbindungen oder Operationen werden nicht als teilstationäre Behandlung betrachtet. Insbesondere Anwendung findet sie im Bereich der psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung. Hierbei haben die Patienten die Möglichkeit tagsüber in ein familiäres und soziales Umfeld integriert zu sein, um die Chancen der Heilung zu erhöhen. Auch in der Geriatrie ist die teilstationäre Behandlung sinnvoll.