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Tagesmutter

Definition Tagesmutter

Im Rahmen der Kindertagespflege ist eine Tagesmutter für die zeitweilige Fürsorge der ihr anvertrauten Kinder verantwortlich. Eine Tagesmutter wird in der Regel für die Betreuung von bis zu fünf Kindern unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Im Gegensatz zur Kindertagesstätte kann eine Tagesmutter individuell und in familiärem Rahmen auf die Kinder eingehen und erzieherisch mitwirken.

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Tagesmutter

Abgesehen vom Interesse an Kindern und einem gewissen Einfühlungsvermögen muss eine Tagesmutter über geeignete pädagogische Fähigkeiten und Stressresistenz verfügen und sich der verantwortungsvollen erzieherischen Aufgabe bewusst sein. Behördlich gibt es (noch) keine allgemeingültigen Verordnungen, gegebenenfalls müssen aber geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis vorgewiesen werden. Seit 2006 wird zumindest eine pädagogische Qualifizierung und ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind vorausgesetzt, Qualifizierungsmöglichkeiten werden zum Teil von den Jugendämtern angeboten. Tagesmütter bzw. -väter arbeiten in der Regel freiberuflich bzw. gewerblich und sollten dies bei der Berufsentscheidung berücksichtigen.