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Tenderverfahren

Definition: Tenderverfahren

Das Tenderverfahren ist eine Versteigerung zur Ausgabe (Emission) von Wertpapieren. Ähnlich wie man dies vom Internet-Auktionshaus eBay kennt, hat das Verfahren den Charakter einer öffentlichen Versteigerung. Es wird ein Mindestgebot angegeben, der Meistbietende erhält schließlich den Zuschlag. Die Zuteilung erfolgt absteigend vom Höchstgebot, bis das Emissionsvolumen ausgeschöpft ist. Mit dem Tenderverfahren steuert die Bundesbank im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik die kursierende Geldmenge. Den Geschäftsbanken werden bestimmte Wertpapiere zum Kauf angeboten. Das darin angelegte Geld steht nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, wodurch die umlaufende Geldmenge sinkt.

Das Zuteilungsverfahren

Beim Mengentender werden die Wertpapiere zu einem Festzinssatz angeboten. Die Geschäftsbanken offerieren das Volumen der gewünschten Geldmenge zu diesem Satz. Die Zuteilung erfolgt anhand der abgegebenen Gebote bezogen auf das Emissionsvolumen. Dadurch neigen die Banken zu Übertreibungen, da sie beim Verteilen durch Überbieten der Mitbewerber eine bessere Quote erhalten. Beim häufiger angewandten Zinstender legt die Zentralbank die verfügbare Geldmenge zu einem Mindestzinssatz fest. Die Geschäftsbanken geben dann ihre Zinsgebote ab.