Standardtarif
Standardtarif: Definition
Standardtarif ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Es handelt sich dabei um den Einstiegstarif bei den privaten Krankenversicherungen. Die im Standardtarif angebotenen Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Entwickelt wurde dieser Tarif insbesondere für Personen, die vor allem aus finanziellen Gründen auf Privilegien, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Einzelzimmer, verzichten möchten. Eine Kombination des Standardtarifs mit anderen Zusatzversicherungen ist gesetzlich verboten. Eine Ausnahme bildet hierbei die Auslandskrankenversicherung.
Wann ist ein Wechsel in den Standardtarif möglich?
Ein Wechsel in den Standardtarif ist nicht ohne Weiteres möglich. Eine Voraussetzung für einen Wechsel ist eine mindestens zehnjährige Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, welche einen vollen Krankenversicherungsschutz beinhaltet. Erwerbsunfähige Personen können ebenfalls unter diesen Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Darüber hinaus müssen sie eine gesetzliche Rente beziehen oder Beamtenbezüge erhalten. Für Rentner ist der Standardtarif eine gute Möglichkeit, Kosten zu sparen.