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Stationäre Leistungen

Was versteht man unter dem Begriff?

Unter den Begriff stationärer Leistungen fallen im Allgemeinen alle Behandlungen in einem Krankenhaus. Wenn eine ambulante Behandlung oder eine häusliche Krankenpflege keinen Behandlungserfolg garantieren, haben Krankenversicherte Anspruch auf diese Form der Versorgung.
Als stationäre Leistungen werden üblicherweise betrachtet: Stationäre Krankentransporte, Auslandsrücktransporte, stationäre psychotherapeutische Behandlungen, stationäre Kuren so wie allgemeine Krankenhausleistungen.

Leistungsunterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Kassen

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei stationären Behandlungen allgemeine Pflegeleistungen und werden in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Zudem müssen sie für stationäre Leistungen einen eigenen Anteil übernehmen, der lediglich bei unter 18-Jährigen entfällt.
Für privat Krankenversicherte ergeben sich, je nach Tarif, Möglichkeiten für zusätzliche Wahlleistungen; so zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmerwahl oder auch Chefarztbehandlung. Diese Sonderbehandlungen werden direkt über den Patienten abgerechnet, während der Klinikaufenthalt zwischen Krankenhaus und Krankenversicherung abgerechnet wird. Etwaige Leistungsunterschiede zwischen einzelnen privaten Krankenversicherungen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.