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Stationäre Zusatzversicherung

Begriffsklärung

Die stationäre Zusatzversicherung ist eine freiwillige, mit Mehrkosten verbundene Aufstockung des Leistungsumfangs für gesetzlich Krankenversicherte. Ein Aufenthalt in einem bestimmten Krankenhaus ist nur im seltensten Fall freiwillig, denn auf die Auswahl des Krankenhauses hat der gesetzlich versicherte Patient keinen Einfluss. Die Entscheidung trifft die zuständige Krankenkasse. Die Unterbringung des Kassenpatienten erfolgt zumeist in einem Mehrbettzimmer. Eine Chefarztbehandlung muss, wenn diese vom Patienten gewünscht wird, selbst bezahlt werden.

Leistungsumfang

Der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patient muss sich zumeist mit den Regelleistungen seiner Kasse begnügen. Erachtet er diese als nicht ausreichend, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Die private, stationäre Zusatzversicherung bietet in Abhängigkeit zu ihrem Leistungsumfang dem Patienten den Anspruch, selbst über die Auswahl des Krankenhauses zu entscheiden, privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch zu nehmen und auf die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu bestehen. Ähnliche Angebote privater Versicherer bestehen auch für ambulante Behandlungen in Arztpraxen.