Schadenfreiheitsklasse für Zweitwagenbesitzer
Weniger Unfälle gleich weniger Versicherungsbeiträge
Die Schadenfreiheitsklasse bezeichnet die Einstufung eines PKWs in der Krafthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach der Anzahl seiner schadenfreien Jahre, d.h. je länger man seinen PKW ohne von der Versicherung zu bezahlenden Schaden fährt, umso weniger Beitrag muss der Fahrzeughalter zahlen. Zur Zeit unterteilen sich die SF-Klassen für PKW in 25 Stufen.
Angaben zur eigenen SF-Klasse befinden sich in der Beitragsrechnung und in der Police des Kfz-Versicherers. Die Schadenfreiheitsklasse für Zweitwagenbesitzer kann unter bestimmten Umständen günstiger ausfallen.
Voraussetzungen für eine günstigere Schadenfreiheitsklasse für Zweitwagenbesitzer
1. Der Fahrer des PKW muss seit mindestens 3 Jahren einen EU-PKW-Führerschein besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein.
2. Für den Erstwagen muss ein schadensfreier Verlauf von wenigstens 2 Jahren bestehen. Dann erhält der Zweitwagen dieselbe Einstufung.
3. Der Zweitwagen muss bei derselben Versicherung angemeldet sein wie der Erstwagen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, erhält der Halter für seinen Zweitwagen wenigstens die Schadenfreiheitsklasse SF 2 (meist 85%).