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Schweigepflicht

Begriff der Schweigepflicht

Die Schweigepflicht betrifft hauptsächlich praktizierende Anwälte und Ärzte, die dazu verpflichtet sind alles, was ihnen durch den Klienten bzw. Patienten anvertraut wurde, gegenüber Dritten zu verschweigen. Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Privatsphäre des Klienten bzw. Patienten und beinhaltet auch die Pflicht, Dokumente, die Daten des Klienten/Patienten enthalten, derart sorgfältig aufzubewahren, dass unbeteiligte Dritte keinen Zugriff darauf erlangen können.
Die Verletzung der Schweigepflicht kann durch § 203 StGB strafrechtlich verfolgt werden.

Schweigepflichtsentbindung bei Versicherungen

Im Interesse der Versicherung enthält ein Versicherungsantrag in der Regel eine Klausel zur Entbindung von der Schweigepflicht. Diese Entbindung betrifft hauptsächlich die ärztliche Schweigepflicht; der Versicherer kann so den genauen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers direkt bei seinem Arzt erfragen, kann sich bei der Risikoprüfung über eventuelle Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers informieren und im Falle des Todes die Todesursache ermitteln. Bei einem Unfall oder bei Verdacht auf Selbstmord erstreckt sich die Entbindungsklausel auch auf staatsanwaltliche Ermittlungsakten.