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Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter besitzt die Verfügungsgewalt über das entsprechende Fahrzeug. In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Fahrzeughalter um die Person, die in den Kraftfahrzeugschein eingetragen ist. Im Straßenverkehrsrecht gibt es die Unterscheidung zwischen Fahrzeughalter und Eigentümer des Fahrzeuges. Nach dieser Unterscheidung gilt als Fahrzeughalter, wer im Besitz des Fahrzeuges ist.

Pflichten des Fahrzeughalters

Der Fahrzeughalter hat verschiedene Pflichten. Dazu gehört der Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder das Nachkommen der Steuerpflicht. Auch für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs ist der Halter verantwortlich. Dazu gehört, dass er die Inbetriebnahme des Fahrzeuges unterbindet, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder nicht vorschriftsmäßig ist, beispielsweise wenn die Betriebserlaubnis durch Änderungen am Fahrzeug erloschen ist. Kommt der Fahrzeughalter diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde das Fahrzeug von Amtswegen außer Betrieb setzen. Bei Leasingfahrzeugen gilt der Leasingnehmer in der Regel als Halter.