Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger
Allgemeine Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger
Von Schadenfreiheitsklassen spricht man in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung von Fahrzeugen. Fahranfänger beginnen im Allgemeinen mit 240 Prozent (SF 0) in der Haftpflichtversicherung und mit 125 Prozent (SF 0) in der Vollkaskoversicherung. Bleibt der Fahranfänger auf Dauer unfallfrei, kann er im idealen Fall die Schadenfreiheitsklasse 25 erreichen.
Günstigere Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger
Fahranfänger werden im Allgemeinen nicht in die SF-Klasse 0 mit einem Satz von 240 Prozent, sondern in die SF-Klasse 1/2 mit einem Satz von 125 eingestuft, wenn ein Elternteil oder ein in derselben häuslichen Gemeinschaft lebender Ehe- bzw. Lebenspartner bei dieser Versicherungsgesellschaft bereits eingetragen ist und das Fahrzeug des Fahranfängers als Zweitwagen des Versicherungsnehmers angemeldet wird. Die Prozentsätze können von Versicherung zu Versicherung variieren. Nach einem beliebigen Zeitraum können die schadensfreien Jahre mittels einer Rabattübertragung vom Fahranfänger bei einem eventuellen Versicherungswechsel übernommen werden. Für Fahranfänger, denen oben genannte Möglichkeit verwehrt bleibt, bieten Versicherungsgesellschaften auch günstigere Prozentsätze zwischen 160 und 200 Prozent als Einstiegssatz an.