Rechtsschutzfall
Rechtsschutz
Rechtsschutz bietet eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt in einem Rechtsstreit die anfallenden Kosten wie die Kosten für den Anwalt, die Prozess- und Gerichtskosten, die Sachverständigenkosten und die durch den Fall entstandenen Reisekosten. Tritt der Fall ein, dass die Rechtsschutzversicherung einspringt und dem Versicherten Auslagen ersetzt, ist das ein Rechtsschutzfall. Ein Rechtsschutzfall ist somit gleichzeitig ein Versicherungsfall.
Genaue Definition des Rechtsschutzfalles
Der Rechtsschutzfall tritt in genau dem Moment ein, in dem die Grundlage für den Rechtsstreit gelegt wird. Ein Beispielfall: Ein Versicherter parkt sein Auto auf einem Parkplatz, der nicht als parkscheinpflichtig gekennzeichnet ist. Dieser Parkplatz ist aber parkscheinpflichtig und er bekommt einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bescheid legt der Versicherte mit Hilfe und Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung Einspruch ein mit der Begründung, dass die Parkscheinpflichtigkeit nicht ausreichend gekennzeichnet war. Der Rechtsschutzfall tritt hier in genau dem Moment ein, in dem er das Auto auf diesem Parkplatz abgestellt hat und nicht später.