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Rechtsgrundlagen und vertragliche Vereinbarungen

Rechtsgrundlagen und vertragliche Vereinbarungen

Die Rechtsgrundlagen und vertragliche Vereinbarungen tauchen sowohl im Finanz- und Versicherungswesen wie auch in vielen anderen Lebensbereichen immer dann auf, wenn zwischen zwei Parteien ein Vertrag geschlossen wird. Durch die im Vertrag niedergeschriebenen Rechtsgrundlagen und vertragliche Vereinbarungen werden die Obliegenheiten für beide Seiten notiert und rechtlich gesichert, sodass sich beide Seiten nach dem Vertragsabschluss über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten im Klaren sind und sich jederzeit, z.B. bei rechtlichen Streitigkeiten, auf die im Vertrag niedergeschriebenen Obliegenheiten berufen können.

Einsatz in der Praxis

Neben der Formulierung spezieller, vertraglicher Vereinbarungen können Privatpersonen und Unternehmen auch zusätzliche Vereinbarungen wie beispielsweise AGBs aufsetzen, welche die geltende, deutsche Rechtslage sowie das Vertragsrecht ergänzen. Für alle inhaltlich, strittigen Punkte, die nicht explizit durch die Rechtsgrundlagen eines geschlossenen Vertrages angesprochen werden, gilt das deutsche Vertragsrecht bzw. sämtliche vergleichbaren Regelungen z.B. nach dem BGB.