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Risikoausschluss

Definition Risikoausschluss

Mit dem Begriff Risikoausschluss wird eine vertragliche Festlegung in der Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Ziel des Risikoausschlusses ist es, die jährlich vom Versicherten zu entrichtenden Beiträge auf einem angemessenen Niveau zu halten, wobei im Gegenzug verschiedene rechtliche Risiken aus dem Vertrag herausgenommen werden. Während einzelne Risiken branchenüblich nicht auftauchen, können je nach Versicherer auch besondere Ausschlüsse vorliegen. Darauf sollten Versicherte vor Abschluss des Versicherungsvertrages gezielt eingehen, um die Risiken gegebenenfalls im Gegenzug zu einem höheren Beitrag mit einschließen zu lassen.

Welche Risiken werden ausgeschlossen?

Zu den Risiken, die im Allgemeinen von deutschen Rechtsschutzversicherern ausgeschlossen werden, zählen Rechtsstreitigkeiten um Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen. Außerdem werden vorsätzlich begangene Straftate oder vorsätzlich herbeigeführte Rechtsschutzfälle ebenso ausgeschlossen wie Sachverhalte, deren Schadensgegenstand durch den Einfluss höherer Gewalt entstanden ist – beispielsweise durch Unwetter oder Krieg. Ein weiterer Risikoausschluss gilt für die Bereiche Enteignung, Baurisiko sowie diverse sehr spezielle Rechtsgebiete.