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Partnerrabatt

Ermäßigung für (Ehe-) Partner

Wird ein Kfz ausschließlich vom Versicherungsnehmer selbst und seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner benutzt, besteht bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen günstigen Partnerrabatt auf den zu entrichtenden Beitrag der Kfz-Versicherung zu erhalten. Dritte, die nicht zu dieser Lebensgemeinschaft gehören, sind demnach nicht versichert, wenn sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Ausnahmen dieser Regelung sind Notfälle wie zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Krankenhaus oder eine notwendige Probefahrt, die von Mitarbeitern einer Werkstatt oder des TÜV durchgeführt wird.

Vorsicht bei Änderungen

Unbedingt berücksichtigt werden sollte allerdings stets die Tatsache, dass die meisten Versicherungen einen erhöhten Beitrag oder gar eine Vertragsstrafe verlangen, sollten vom Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht worden sein oder die Bedingungen für den Partnerrabatt nicht (mehr) erfüllt sein. Um Strafen zu vermeiden, sollten also Änderungen bezüglich der Partnerschaft der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.