Ordnungswidrigkeiten
Die Ordnungswidrigkeiten im deutschen Recht
Im deutschen Recht wird die Ordnungswidrigkeit durch eine geringfügige Übertretung des Gesetzes, das heißt eine illegale und anlastbare Tat qualifiziert.
Als Ordnungswidrigkeiten werden vor allem leichte Fälle der Gefährdung oder Schädigung anderer (zum Beispiel Verstöße gegen die Verkehrsregeln), aber auch die Nichtbeachtung von Verwaltungsvorschriften (zum Beispiel Vernachlässigung einer Meldepflicht)eingestuft.
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bei leichten Verstößen gegen das geltende Recht erachtet es der Gesetzgeber als unnötig, diese als Straftaten zu ahnden.
Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind als Sanktionen im Prinzip nur Geldbußen vorgesehen, wobei aber einige Fälle von Missachtung der Verkehrsregeln härtere Strafen nach sich ziehen, so kann neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.
Bei Ordnungswidrigkeiten wendet man den Grundsatz an, dass ein Wiederholungsfall härter geahndet werden muss. Der Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungstätern wird im Bußgeldkatalog sehr deutlich hervorgehoben.