Mehrfachbeschäftigung
Zum Begriff Mehrfachbeschäftigung
Unter dem Begriff Mehrfachbeschäftigung versteht man Arbeitnehmer, welche mehreren versicherungspflichtigen Arbeitsverhätnissen nachgehen. Überschreiten die Arbeitsentgelte aus den verschiedenen Beschäftigungen in Summe die Beitragsbemessungsgrenze, muss der jeweilige Arbeitgeber nur die Beiträge bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze tragen. Zudem muss für die Berechnung des Beitrages eine Kürzung der Arbeitsentgelte nach dem Verhältnis ihrer Höhe stattfinden, um eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen zu unterbinden.
Mehrfachbeschäftigung und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Zunächst muss geprüft wurden, welche Beschäftigungsverhältnisse vorliegen und wo eine Versucherungspflicht in der Sozialversicherung vorgeschrieben ist. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch die gesamten Entgelte aus den unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen, welche der Versicherungspflicht unterliegen, überschritten, liegt die Krankenversicherungsfreitheit in allen Bereichen vor. Eine Ausnahme stellen hier jedoch geringfügig entlohnte Beschäftigungen dar. In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Pauschalbetrages zur Krankenversicherung verpflichtet.
Unabhängig von geringfügiger Entlohnung, von Versicherungspflicht oder von Versicherungsfreiheit folgt eine Zusammenrechnung aller Beschäftigungen. Ausgenommen hiervon sind jedoch kurzfristige Beschäftigungen.