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Modell-Flugzeuge

Begriff des Modell-Flugzeugs

Ein Modell-Flugzeug oder auch Flugmodell genannt ist die verkleinerte Form eines Luftfahrzeugs. Hierbei ist der Begriff nicht auf Flugzeuge beschränkt, er bezieht sich vielmehr auf alle Formen von Luftfahrzeugen, dies können Raketen, Hubschrauber, Heißluftballons oder andere Luftfahrzeuge sein.
Modell-Flugzeuge können in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden. Sie sind nicht nur reines Sport- und Spielgerät, vielmehr werden sie auch zu kommerziellen und militärischen Zwecken eingesetzt.

Versicherungspflicht für Modell-Flugzeuge

Am 11. April 2005 wurde durch den Gesetzgeber die Luftverkehrs-Zulassungsverordnung geändert, seit diesem Datum ist die Ausnahmeregelung von der Haftpflichtversicherung für Modell-Flugzeuge unter 5 kg weggefallen. Das heißt für jeden, der ein Modell-Flugzeug starten lassen möchte, dass er eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen muss, deren Deckungssumme mindestens 900.000,- Euro beträgt. Zu beachten ist hierbei, dass auch Drachenflieger unter dieses Gesetz fallen, sofern ihr Lenkdrache aufgrund der Schnurlänge über eine Höhe von 30 Metern aufsteigen kann.