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Deckungssumme

Schadenversicherung

In der Hausrat-, Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung wird eine maximale Deckungssumme vereinbart. Im Schadenfall muss die Versicherung nach Ermittlung des Schadenwertes maximal den vereinbarten Wert dieser Deckungssumme auszahlen. Wurde ein Gebäude beispielsweise mit einem Wert von 500.000,00 Euro versichert, trägt die Versicherung nach einem Sturmschaden lediglich den Wert für die Wiederherstellung des zerstörten Daches und nicht die komplette Deckungssumme.
Die Differenz zwischen dem entstandenen Schaden und der maximalen Deckungssumme trägt der Versicherte selbst. Ist also ein Schaden in Höhe von 500.000,00 Euro entstanden und die vereinbarte Deckungssumme betrug 400.000,00 Euro, so hat der Versicherte 100.000,00 Euro selbst aufzubringen. Die Deckungssumme ist frei wählbar, wobei die Versicherungsbeiträge je nach Höhe der Deckungssumme variieren.

Summenversicherung

Etwa bei Lebens- oder Krankenhaustagegeldversicherungen wird im Schadenfall eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt. Somit kommt hier stets die Auszahlung der kompletten Deckungssumme zustande. Die Auszahlung dieser Summe ist unabhängig vom Ausmaß des Schadens.