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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld in der GKV

Frauen die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld ab 6 Wochen vor der Geburt und bis zu 12 Wochen nach der Geburt. Das zur Verfügung gestellte Mutterschaftsgeld liegt bei mindestens 1,78 Euro und maximal 13 Euro pro Tag. Das heißt es gibt maximal ein Mutterschaftsgeld in der Höhe von 390 Euro im Monat. Je nachdem wie hoch das Nettogehalt der Mutter bzw. werdenden Mutter ist, muss der Arbeitgeber auch einen Teil des Mutterschaftsgeldes dazuzahlen. Die Gelder des Arbeitgebers liegen bei maximal 10 Euro pro Tag. Frauen, die nicht berufstätig sind, erhalten trotzdem das Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld in der PKV

In der PKV erhalten Frauen ein festgelegtes monatliches Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro. Das Geld wird genau wie in den Fristen der GKV gezahlt. Zudem erhalten die Frauen auch einen Zuschuss der Arbeitgeber. Während des Bezuges des Mutterschaftsgeldes besteht trotzdem die Beitragspflicht. Wenn die Frauen einer PKV nicht Berufstätig sind, erhalten diese auch kein Mutterschaftsgeld.