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Leistungen

Finanzleistungen

Unter Leistungen in der Finanzbranche versteht man die Transaktion von Geld von einer Person an eine andere, wobei der Besitz auf die zweite Person übergeht. Dies können natürliche wie auch juristische Personen sein.
Unter anderem können das Bezahlen einer Ware an der Kasse oder auch das Zahlen des Gehaltes darunter fallen. § 104 der Insolvenzordnung definiert als Finanzleistungen außerdem die Lieferung von Edelmetallen, von Wertpapieren, von Finanzsicherheiten und Optionen und andere Rechte auf Finanzleistungen.

Versicherungsleistung

Unter Versicherungsleistung versteht man Leistungen, die eine Versicherung erbringt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das ist der Fall, wenn ein in der Versicherungspolice definiertes Ereignis eintritt, z. B. ein Todesfall, bei dem eine Lebensversicherung einen vereinbarten Betrag zahlt oder ein Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug, bei der die
KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird. In den meisten Fällen werden Geldbeträge gezahlt, es sind aber auch Sachleistungen und Dienstleistungen (z. B. unentgeltliche Anwaltsberatung) möglich.