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Kostenfestsetzung

Was ist eine Kostenfestsetzung?

Die Kostenfestsetzung ist eine Festsetzung der Kosten, die nach einem Prozess eine Prozesspartei an eine andere Prozesspartei bezahlen muss. Diese Kosten erstrecken sich nur auf Prozesskosten und stellen keine Strafgebühr oder ähnliches dar. Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten (den Gebühren, die das Gericht berechnet sowie den Auslagen, die bei Gericht anfallen) und den anwaltlichen Kosten (Bezahlung des Anwaltes/der Anwälte, Bezahlung von Sachverständigen, Reisekosten) zusammen.

Wer macht eine Kostenfestsetzung?

Eine Kostenfestsetzung ist eine gerichtliche Entscheidung, die nur auf Antrag einer der Prozessparteien gefällt wird. Diese Entscheidung wird nicht unbedingt von einem Richter getroffen, sondern kann an eine sogenannte Geschäftsstelle ausgelagert werden, die mit Justiz- und Verwaltungsfachangestellten besetzt ist. Die Entscheidungen dieser Angestellten sind allerdings anfechtbar und unterliegen letztlich der Kontrolle und Entscheidungsgewalt des Richters.

Kostenfestsetzung kann auch bedeuten, dass ein Unternehmen vor Annahme eines Auftrags die Kosten für diesen Auftrag sammelt und aufsummiert, im Sinne des Wortes eine Festsetzung der Kosten.