Korrespondenzanwalt (Verkehrsanwalt)
Definition Korrespondenzanwalt (Verkehrsanwalt)
Unter einem Korrespondenzanwalt versteht man einen Rechtsvertreter, der zwischen einem Versicherten der Rechtsschutzversicherung und dem eigentlich zuständigen Anwalt vermittelt und den gesamten Schriftverkehr zwischen beiden Seiten übernimmt. Der Verkehrsanwalt ist somit in allen Einzelheiten mit dem entsprechenden Rechtsfall vertraut, übernimmt jedoch nicht die Verteidigung vor Gericht. In vielen Fällen ist er jedoch auch indirekter Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer und kann ergänzend zum eigentlichen Rechtsanwalt auf Detailfragen des Prozesses eingehen.
Einsatzbereich des Korrespondenzanwalts
Der Korrespondenzanwalt (Verkehrsanwalt) kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der entsprechende Rechtsschutzfall nicht im Gerichtsbezirk des Versicherungsnehmers verhandelt wird, beispielsweise im Ausland. Aufgrund der durch die Distanz entstehenden Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen allen beteiligten Seiten übt der Verkehrsanwalt so die Rolle einer zwischengeschalteten Instanz aus. Die volle Kostenübernahme für den Verkehrsanwalt im Rahmen des Rechtsschutzvertrages erfolgt jedoch im Regelfall nur, wenn das verhandelnde Gericht mehr als 100 Kilometer vom Wohnort des Versicherten entfernt liegt.