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Kontokorrentkonto

Was ist ein Kontokorrentkonto?

Das Kontokorrentkonto ist im täglichen Gebrauch auch als Girokonto bekannt. Es dient zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Das Kontokorrentkonto wird generell von einem Kreditinstitut geführt. Der Kontoinhaber kann über das Kontokorrentkonto mittels Überweisungen, Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Lastschriften, Daueraufträgen und Schecks verfügen. Die Aufträge an die Bank können schriftlich, per Telefon, mittels Online-Banking oder Selbstbedienungsterminal übermittelt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann man ein Kontokorrentkonto eröffnen?

Die einzige Voraussetzung, um ein Kontokorrentkonto zu eröffnen, ist neben der Volljährigkeit des Kontoinhabers eine positive Auskunft der Schufa, welche generell von den Kreditinstituten vor Eröffnung eines Kontos eingeholt wird. Die Schufa ist eine von der Privatwirtschaft geführte Auskunftsdatei, die Auskunft über das Zahlungsverhalten von natürlichen Personen und Firmen gibt. Bei negativer Auskunft von der Schufa bekommt die betreffende Person oder Firma unter Umständen keine Kredite. Eine Schufa-Meldung kann nur von Schufa-Mitgliedern eingeholt werden. In der Regel handelt es sich dabei um in Deutschland ansässige Firmen.