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Kontokorrentkredit

Allgemeines zum Kontokorretnkredit

Dem Inhaber eines Girokontos kann von der Bank ein Kontokorrentkredit eingeräumt werden, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. In der Folge kann der Kontoinhaber sein Konto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie ohne weitere Absprache überziehen. Besonderes Merkmal dieser Kreditform ist die Möglichkeit, den beanspruchten Kredit jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zurückzahlen zu können. Der Privatpersonen am häufigsten gewährte Kredit dieser Art ist der Dispositionskredit. Unternehmen beanspruchen einen Kontokorrentkredit häufig in Form eines Betriebsmittelkredits, um eventuellen Liquiditätsproblemen vorzubeugen.

Rechtliches zum Kontokorrentkredit

Die Konditionen für die Gewährung von Kontokorrentkrediten sind im BGB festgelegt. Die Einräumung des Kredits erfolgt auf einem Girokonto und nicht, wie bei anderen Kreditarten häufig der Fall, auf einem gesonderten Kreditkonto. Die Vertragsbedingungen werden mit dem Kreditnehmer verhandelt. Aufseiten der Bank besteht die Verpflichtung, dem Kreditnehmer das Kreditlimit in vereinbarter Höhe stets zugänglich zu machen; der Kreditnehmer auf der anderen Seite verpflichtet sich, anfallende Zinsen entsprechend des vereinbarten Zinssatzes zu bezahlen.