Karenztage / Karenzzeit
Karenztage/Karenzzeit im Bereich der gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Dem entgegen soll die Entgeltfortzahlung an Karenztagen oder Karenzzeit erst später eingesetzt werden, zum Beispiel ab dem 2. oder 3. Krankheitstag. Befürworter einer solchen Regelung begründen dies unter anderem damit, dass die Abwesenheit ohne tatsächlichen Grund wirksam bekämpft wird. Zu den Befürwortern zählen vor allem die Arbeitgeberverbände, die dadurch auch eine Senkung der Arbeitskosten erhoffen. Die Gegner der Karenztage wiederum befürchten, dass gerade tatsächlich erkrankte Mitarbeiter sich scheuen, der Arbeit fernzubleiben, um keine finanzielle Einbußen zu erleiden. Dies kann auch wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr sehr negative Auswirkungen haben, wenn weitere Mitarbeiter mit der Krankheit infiziert werden.
Bedeutungen der Begriffe Karenztage/Karenzzeit bei Privatversicherungen
Bei der privaten Versicherungswirtschaft ist es bei bestimmten Verträgen üblich, eine Karenzzeit zu vereinbaren. Bei Versicherungen im Bereich des Zahnersatzes wird zum Beispiel der Leistungsanspruch erst nach einer gewissen Anzahl von Versicherungsmonaten zugebilligt.