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Härtefälle

Was ist ein Härtefall

Als Härtefälle werden Sachverhalte definiert, die erheblich von einer vordefinierten Norm abweichen. Ein derartiger Sachverhalt bewirkt eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Betroffenen gegenüber der Norm entsprechenden Personen. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Belastung erfordern Härtefälle abweichende Regelungen oder Sonderentscheidungen. Härtefälle und der Umgang damit werden in Härtefallregelungen festgelegt. Sie können durch Rechtsprechung geschaffen werden, oder in Verträgen und Bestimmungen bereits entsprechend definiert sein. Härtefallregelungen kommen häufig im Bereich von Kranken- und Pflegeversicherungen und allgemeinen Sozialleistungen zur Anwendung.

Rechtliche Regelung

Härtefallfragen zu öffentlich-rechtlichen Streitfällen werden zumeist durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) oder das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Regelmäßig werden durch diese Instanzen Härtefälle als solche definiert, wenn ein atypischer Sachverhalt eine objektive Härte feststellen lässt.
Beispiele für Härtefallregelungen sind die Befreiung der Zuzahlung bei Arztbesuchen und benötigten Medikamenten, wenn die einkommensabhängige Belastungsgrenze überschritten wird, oder auch die Erhöhung von Sozialleistungen für chronisch kranke oder behinderte Menschen.