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Folgeprämienverzug

Die Bedeutung des Begriffs

Alle Versicherungsprämien, die nach dem Erstbeitrag entrichtet werden, nennt man Folgeprämie. Wird eine solche nicht fristgerecht bezahlt, spricht man vom Folgeprämienverzug.

Auswirkungen für Versicherer und Versicherte

Tritt ein solcher Zahlungsverzug ein, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten eine schriftliche Zahlungsfrist setzen (in der Regel zwei Wochen), damit dieser die ausstehende Prämie sowie etwaige Zinsen und Kosten begleicht. Kommt der Versicherte dem nicht nach, kann seine Police nach Ablauf der genannten Frist gekündigt werden.
Der Versicherer kann sogar schon zum Zeitpunkt der Fristfestlegung eine Kündigung aussprechen. Diese ist aber unwirksam, wenn der Versicherte innerhalb eines Monats nach Kündigung die Zahlung nachholt.
Kommt es nach Ablauf der Frist zu einem Schadensfall und der Versicherte ist noch immer im Folgeprämienverzug, ist der Versicherer leistungsfrei.
Der Versicherungsnehmer muss vorab auf diese Rechtsfolgen im Falle der Nichtzahlung hingewiesen werden. Für den Zugang der Mahnung und der Rechtsbelehrung trägt der Versicherer die Beweislast.