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Familienversicherung

Familienversicherte

Für die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen, der sogenannten Familienversicherung, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu potenziellen Familienversicherten zählen Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder, Stiefkinder und Enkel, sofern sie im Haushalt des Hauptversicherten leben und dieser überwiegend für deren Lebensunterhalt sorgt, sowie Pflegekinder. Die Familienversicherung wird sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

Voraussetzungen

Für die Berechtigung zur Familienversicherung müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein: Der mitversicherte Angehörige muss mit seinem ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sein. Der Familienversicherte darf nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Das SGB sieht hier für Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Sonderregelung vor. Familienmitglieder, die selbstständig oder freiberuflich tätig sein, können nur familienversichert werden, wenn ihre berufliche Tätigkeit nicht ihr Hauptberuf ist. Das SGB legt eine monatliche Einkommensgrenze fest, die ein familienversicherter Angehöriger nicht überschreiten darf.