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Fußgänger-Rechtsschutz

Integration in die Verkehrs-Rechtsschutz

Die frühere Bezeichnung des Fußgänger-Rechtsschutz, ist heutzutage im Verkehrs- bzw. Fahrerrechtsschutz beinhaltet und kann somit nicht gesondert abgeschlossen werden. Die Funktion als Fußgänger endet unter anderem beim Betreten eines privaten oder öffentlichen Gebäudes, beim Verlassen eines Gehweges auf einen nicht dafür bestimmten Weg und beim Aufnehmen einer sportlichen Tätigkeit, wie dem Skateboardfahren oder Skilaufen.

Nutzen und Kostenübernahme

Über die untergeordnete Fußgänger-Rechtschutz können Schadenersatzansprüche und die anwaltliche Verteidigung gegen Vorwürfe, das Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Recht verletzt zu haben, geltend gemacht werden. Insbesondere zu beachten ist, dass Ansprüche, die vor Abschluss einer Rechtschutzversicherung nicht geltend gemacht werden können und sogar eine meist 3-monatige Wartezeit bis zur Übernahme von Kosten nach einem Schadensfall vereinbart sein kann. Kommt es zu einem Schaden und müssen Ansprüche per juristischem Beistand durchgesetzt werden, sorgt der Rechtschutzversicherer für die Vermittlung eines Anwalts und die Übernahme der Kosten von Anwalt und Gericht. Auch bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen werden Kosten übernommen sowie Vorschüsse oder Strafkautionen.