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Fahrer-Rechtsschutz

Definition von Fahrer-Rechtsschutz

Der Fahrer-Rechtsschutz ist eine Versicherung, die für alle Führerscheininhaber infrage kommt, die selbst zwar kein Fahrzeug besitzen, jedoch oft mit fremden Autos unterwegs sind. Insbesondere für Führerscheinanfänger bieten viele Versicherer günstige Tarife an. Außerdem deckt der Versicherungsschutz Schadensfälle ab, an denen man als Beifahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln am Straßenverkehr beteiligt ist. Der Fahrer-Rechtsschutz unterscheidet sich von der Kfz-Rechtsschutzversicherung dadurch, dass sie nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

Fahrer-Rechtsschutz für Firmenmitarbeiter

Besonders für Unternehmen, deren Mitarbeiter beruflich häufig wechselnde Fahrzeuge führen (zum Beispiel Autohändler, Kfz-Mechaniker, Fahrlehrer und Fernfahrer), ist der Abschluss einer Fahrer-Rechtsschutzversicherung für die Mitarbeiter sinnvoll. Denn sie deckt auch die Bereiche Schadenersatz, Steuer-, Verwaltungs-, Straf- und Sozialgerichtsrechtsschutz ab. Allerdings: Meldet einer der Mitarbeiter ein eigenes Fahrzeug auf seinen Namen an, so ist er darin nicht durch den Fahrer-Rechtsschutz seines Arbeitgebers versichert, sondern er ist dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht für sich abzuschließen.