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Familien-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz

Definition

Der Familien-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz ist die ehemalige Bezeichnung für den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Angestellte und Arbeiter. Dieser ist eine Kombination aus dem personenbezogenen Verkehrsrechtsschutz und dem Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige. Der Versicherungsschutz umfasst bei den meisten Versicherern Schadensersatz-, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Opfer-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen sowie Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.

Rechtliche Informationen

Der Familien-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer und seinen Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. In Ausnahmefällen kann sich der Versicherungsschutz auch auf volljährige Kinder oder die Eltern des Versicherungsnehmers erstrecken. Der Versicherungsschutz gilt auch bei der Verkehrsteilnahme des Versicherungsnehmers oder seiner Familie als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.